Kosten
Als freie Arztpraxis ohne Kassenzulassung bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen können, da ich zum einen keine Niederlassung als „Kassenarzt“ habe und zum anderen viele der in meiner Sprechstunde angewandten Therapien keine im Sinne der Schulmedizin anerkannten Heilmethoden sind und somit nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden.
Daher stelle ich Ihnen mein Honorar in Rechnung. Anschließend haben Sie ggf. die Möglichkeit, sich die Kosten durch Ihre Krankenkasse erstatten zu lassen.
Die Kosten übernehmen eventuell private Krankenversicherungen aber auch private (naturheilkundliche) Zusatzversicherungen.
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für alternative Behandlungen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Es kann auch vorkommen, dass private Krankenversicherungen (PKV) eine ärztliche Leistung nicht erstatten.
Selbstverständlich können Sie als Kassenpatient durch Selbstzahlung meine Leistungen in Anspruch nehmen.
Abrechnung
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zu meinem Honorar kommen ggf. zusätzlich anfallende Kosten für Labor/ Injektionen/ Infusionen hinzu.
Die Zahlung kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Therapien per Überweisung, Kartenzahlung oder in Bar erfolgen. Des Weiteren kann je nach Behandlung eine Abrechnung durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle - PVS Westfalen-Nord GmbH erfolgen, von der Sie dann eine separate Rechnung erhalten.
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Kontakt
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